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SWK 15, 15. Mai 2013, Seite 726

Elektronische Datenübergabe bei Betriebsprüfungen

Die Verpflichtung der Zurverfügungstellung eines Read Only Account findet im Verfahrensrecht und im Gutachten KFS/DV 1 ihre Deckung

BA Barbara Mühl

Stacherl/Maier berichten in SWK-Heft 2/2013 von mehrfachen Problemen mit der elektronischen Datenübergabe im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung. In diesem Artikel wird darauf hingewiesen werden, dass ein Zugang in Form eines read only account von der Außenprüfung jederzeit verlangt werden kann, da sich diese Berechtigungen aus der BAO und aus dem Fachgutachten KFS/DV1 ergibt und deshalb keine neuen Gesetze, Erlässe etc. erforderlich sind. Der von Stacherl/Maier dargelegte Lösungsansatz zielt darauf ab, dass im Rahmen der Datenübergabe aus der Wahlmöglichkeit der SAF-T-Variante eine Verpflichtung werden sollte. Dies würde meines Erachtens zu erheblichen Mehrkosten für die Wirtschaft führen. Insbesondere im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen wäre eine neuerliche Änderung des Modus der Datenübergabe eine unzumutbare Belastung.

1. Vorschriften der BAO

1.1. Allgemeines

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 wurde eine Änderung in der Diktion durchgeführt, um die BAO an zeitgemäße Gegebenheiten anzupassen. Dass der EDV-Einsatz zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen und zur Aufbewahrung derart geführter Aufzeichnungen und Belege zulässig ist, wird in den §§ 124 bis 132 BAO geregelt. Na...

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