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SWK 15, 15. Mai 2013, Seite 720

Virtuelle Büros aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht

Qualifikation als ausländische Unternehmer – Finanzamtszuständigkeit

Karin Pichler

Handelt es sich bei einer Firma, die ihren Sitz laut Firmenbuch in Österreich hat, jedoch an diesem Ort keine Tätigkeit ausübt, um einen österreichischen oder um einen ausländischen Unternehmer? Welches Finanzamt ist für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig?

1. Sachverhalt

In Österreich wurde am Standort eines virtuellen Büros (z. B. an der Adresse eines anderen Unternehmers) nach österreichischem Recht eine GmbH gegründet und im österreichischen Firmenbuch eingetragen. Im Firmenbuch ist als Sitz des Unternehmens die Adresse des virtuellen Büros eingetragen. Dort befindet sich weder ein Büro noch Personal dieser Firma, und dort wird auch keine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt. Am eingetragenen Sitz existiert das Unternehmen nicht, es wird dort lediglich die Post weitergeleitet. Der eingetragene Geschäftsführer wohnt in Deutschland. Es gibt auch keine Betriebsstätte in Österreich.

Fraglich ist, ob es sich hier um einen österreichischen Unternehmer handelt und welches Finanzamt für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständig ist.

2. Rechtliche Beurteilung

2.1. Österreichischer oder ausländischer Unternehmer?

Für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei diesem Unternehmer um einen österr...

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