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BMF plant Änderungen bei der Zukunftsvorsorge
Das BMF hat am ein Bundesgesetz, mit dem das EStG und das InvFG 2011 geändert werden, zur Begutachtung versandt. Das Gesetzesvorhaben soll eine Steigerung der Attraktivität der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und die Verbesserung der Transparenz für den Kunden beim Vertragsabschluss bewirken. Die geplanten Änderungen umfassen insbesondere: Ersetzen der Mindestaktienquote durch eine Bandbreite zwischen 15 % und 60 % für Unter-Fünfzigjährige und zwischen 5 % und 50 % für Über-Fünfzigjährige; Absenken des Anteils der an bestimmten Börsen erstnotierten Aktien von 100 % auf 60 %; zusätzliche Informationspflichten; Senkung der Aktienquote bei Pensionsinvestmentfonds. Der Entwurf sieht zudem für Verträge über prämienbegünstige Zukunftsvorsorgeprodukte, die mit Versicherungsunternehmen und Betrieblichen Vorsorgekassen geschlossen werden, besondere Informationspflichten hinsichtlich der Kosten, der Veranlagungspolitik und der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen vor. Die Begutachtungsfrist endet am .