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SWK 15, 15. Mai 2013, Seite 703

Steuerpflicht für Anerkennungspreise zur Prämierung wissenschaftlicher Arbeiten?

UFS sieht Preisgelder für Dissertation als Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Sabine Kanduth-Kristen und Ernst Komarek

Der UFS Innsbruck hat Preisgelder zur Auszeichnung von Nachwuchswissenschaftlern, die hervorragende wissenschaftliche Leistungen vorzuweisen haben und aufgrund ihres bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs für die Zukunft beträchtliche Leistungen in ihrer Forschung erwarten lassen, als nicht steuerbar behandelt. Der UFS Linz gelangt in seiner jüngsten, beim VwGH derzeit anhängigen Entscheidung zur Ansicht, dass Preisgelder zur Prämierung einer Dissertation steuerpflichtig sind. Der Beitrag analysiert die Entscheidungsgründe des UFS und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

1. Sachverhalt

Im Jahr 2010 wurde ein Jurist für seine hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen im Rahmen seiner Dissertation zum Insolvenzrecht mit mehreren Preisgeldern ausgezeichnet. Im betreffenden Jahr erzielte der Jurist Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Universitätsassistent) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Erstellung von Rechtsgutachten, Verfassen von wissenschaftlichen Beiträgen in Fachzeitschriften). In seiner Einkommensteuererklärung führte er (zusätzlich zu den nicht selbständigen Einkünften) seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit an, teilte dem Finanzamt aber ergänzend in ...

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