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SWK 13-14, 5. Mai 2013, Seite 677

Was bringt ein Jahresgutachten?

Überlegungen zum Beweiswert anonymer Expertisen

Anton Baldauf

Die Geltendmachung einer Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung ist ab der Veranlagung 2012 an die Einholung eines sog. „Jahresgutachtens“ der Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG) gebunden. In diesem soll beurteilt werden, ob die Voraussetzungen einer Forschung und experimentellen Entwicklung im Sinne des § 108c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 gegeben sind, d. h., ob eine eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung vorliegt, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird, wobei deren Zielsetzung darin besteht, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Die Erwartungen, die an die Einholung eines solchen Gutachtens gestellt wurden, waren recht hoch gesteckt. Es kann bezweifelt werden, ob sie – auf der Basis der bestehenden Gesetzes- und Verordnungslage – erfüllt werden können.

1. Die Vorgaben der Einholung eines Gutachtens

Die Aufgabe der FFG wird darin erblickt, eine „technische Expertise“ abzugeben. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Beurteilung der inhaltlichen bzw. qualitativen Voraussetzungen einer eigenbetrieblichen Forschung, wobei sich das Gutachten auf alle Forschungsschwerpunkte bzw. -projekte zu be...

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