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SWK 11, 10. April 2013, Seite 599
Energieabgabenvergütung
Nicht abziehbare Vorsteuern aufgrund einer unechten Steuerbefreiung sind nicht als (zusätzliche) Vorleistungen bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz anzusetzen. – (§ 1 Abs. 1 EnAbgVergG), (Abweisung)
( 2012/17/0056)