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SWK 11, 10. April 2013, Seite 566

Rechtsbeziehungen zwischen Stiftung und Begünstigtem (§ 12 Abs. 12 Z 3 lit. a UStG)

Die Vermietung einer marktgängigen Wohnung stellt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit einer Privatstiftung dar und kann daher eine Vorsteuerabzugsberechtigung für die Errichtungsvorsteuern auslösen. Erfolgt die Vermietung aber an den Stifter und Begünstigten der Privatstiftung, ist zu überprüfen, ob die Vermietung der Marktvergleichsmethode standhält. Halten der Mietvertrag bzw. die tatsächliche Gestaltung und Abwicklung des Mietverhältnisses der Angehörigenjudikatur nicht stand, ist davon auszugehen, dass die Überlassung der Wohnung in Erfüllung des Stiftungszwecks erfolgte und damit keine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit darstellt. Ein Vorsteuerabzug ist daher nicht zulässig; allfällige Mieteinnahmen sind nicht umsatzsteuerbar ().

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