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SWK 11, 10. April 2013, Seite 566

Dienstunterkunft für Schilehrer (§ 1 Abs. 1 Z 2 UStG)

Eine Schischule stellte der überwiegenden Anzahl der bei ihr beschäftigten Schilehrer unentgeltlich eine Unterkunft zur Verfügung. Diese Unterkünfte wurden von Beherbergungsbetrieben angemietet. Die Zurverfügungstellung einer Unterkunft dient i. d. R. dem privaten Bedarf des Arbeitnehmers. Nur in besonderen Umständen ist die Erbringung der Unterkunft als im überwiegenden Interesse des Dienstgebers liegend anzusehen. Schilehrer haben – anders als Bedienstete im Gastgewerbe – keine atypisch langen Arbeitszeiten, die eine Unterkunft in der Nähe der Schischule erfordern würden. Weiters haben sie keinen ständig wechselnden Arbeitsort. Damit wurde diese Leistung zu Recht als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer unterzogen ( 2010/15/0051).

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