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SWK 11, 10. April 2013, Seite 565

Keine doppelte Haushaltsführung bei Familienwohnsitz am Arbeitsort (§ 16 EStG)

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung infolge Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes am Beschäftigungsort wurden nicht anerkannt: Bewohnt der überwiegende Teil der Familienmitglieder während der Arbeits- bzw. Studienzeit eine gemeinsame Wohnung am Beschäftigungsort, vermag die – trotz Fehlens objektiv hinreichend gewichtiger Gründe – fortgesetzte tägliche Rückkehr an den unüblich weit entfernten bisherigen Familienwohnsitz durch die Gattin des Berufungswerbers die Begründung eines weiteren Familienwohnsitzes am Beschäftigungsort nicht zu verhindern ( RV/0863-G/09).

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