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Investitionszuwachsprämie: Gebäude
Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern konnte gemäß § 108e Abs. 1 EStG 1988 eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter sind ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählen unter anderem Gebäude. Ein Blütendampfbad, eine Stubensauna und ein Fußsprudelbecken stellen ein Gebäudeteil dar. – (§ 108e Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2010/15/0002)