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SWK 10, 1. April 2013, Seite 519

Aktivierung von Geldbeschaffungskosten ohne Verbindlichkeit?

Was geschieht beim in der Praxis häufig vorkommenden Fall nicht ausgenutzter Kreditrahmen mit den Nebenkosten?

Gerald Moser

Die Frage der Aktivierung von Geldbeschaffungskosten ist oftmals kasuistisch. Im UGB stützt sich eine allfällige Aktivierung auf das Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens, wobei zwischen zeitraum- und zeitpunktbezogenen Kosten zu unterscheiden ist. Steuerrechtlich sind die Geldbeschaffungskosten dem Umfang nach im Gesetz nicht näher definiert. Voraussetzung für Aktivierungspflicht ist eine Unmittelbarkeit mit sowie das Bestehen einer Verbindlichkeit. Insbesondere der letzte Punkt ist Gegenstand dieses Beitrags.

1. Geldbeschaffungskosten im UGB

Der Begriff der Geldbeschaffungskosten ist im UGB weder definiert noch im Gesetz erwähnt. Ein möglicher Bilanzansatz kann demnach nur über den „Umweg“ eines Rechnungsabgrenzungspostens erfolgen.

Einmalige Kosten kommen als Rechnungsabgrenzungsposten nicht in Frage (Vermittlungsprovisionen, Kreditgebühren, Prospektkosten), da kein Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag vorliegt. Für ein Aktivierungswahlrecht bleibt aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts kein Raum. Das Aktivierungswahlrecht für das Disagio in § 198 Abs. 7 UGB ist keinesfalls analog anwendbar, da keine Lücke vorliegt. Ein Aktivansatz darf nur ausnahmsweise für unmittelbar zeit...

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