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Die rechtsfähige Personengesellschaft – (k)eine juristische Person?
Eine Frage der Perspektive!
Heise definierte die juristische Person als alles vom Menschen Verschiedene, dem die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit zuerkennt. Diese sehr weite Definition umfasst auch die (rechtsfähigen) Personengesellschaften, deren Rechtspersönlichkeit aber sehr umstritten ist. Tatsächlich sprechen sich die stRspr des OGH und die heute hL für eine Trennung von rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen aus. Doch welche Argumente sprechen überhaupt für eine dualistische Unterteilung von Rechtssubjekten und welche dagegen?
I. Die Argumente gegen die Rechtspersönlichkeit von rechtsfähigen Personengesellschaften
1. Vorbemerkung
Kategorisiert man die Argumente gegen die Rechtspersönlichkeit rechtsfähiger Personengesellschaften, so betreffen sie entweder die Eigenschaft von Verbänden mit anerkannter Rechtspersönlichkeit als Körperschaften bzw die Eigenschaft von Verbänden ohne anerkannte Rechtsspersönlichkeit als Gesamthandschaften (wobei diese beiden Argumente wiederum als rechtsdogmatisch kategorisiert werden können) oder gesetzliche Bestimmungen, die von einer Verschiedenheit von rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen ausgehen.