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SWK 7, 1. März 2013, Seite 399

Anrechnung von Mindest-KöSt nach Umwandlung

(B. R.) § 9 Abs. 8 UmgrStG wurde in Reaktion auf , neu gefasst. Die Interpretation der nunmehrigen Bestimmung i. d. F. BGBl. I Nr. 112/2011 (BBG 2012) nach den allgemeinen Regeln des ABGB führt zum Ergebnis, dass auch nach der Neufassung – ebenso wie nach alter Rechtslage – bei einer natürlichen Person als Rechtsnachfolger eine Anrechnung von Mindeststeuern aus Vorperioden nach einer Umwandlung nicht über deren tatsächliche Einkommensteuerschuld im Anrechnungsjahr hinaus möglich ist bzw. sich hieraus keine Gutschrift ergeben kann (UFS 6. 12. 12012, RV/1025-L/12).

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