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Die Forschungsprämienverordnung 2012
Klarstellung zu den Neuerungen bei der Forschungsprämie
Mit dem Inkrafttreten des 1. Stabilitätsgesetzes (StabG) 2012 kam es zu wesentlichen Änderungen im Bereich der steuerlichen Forschungsförderung. Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 und die nun vorliegende Forschungsprämienverordnung wurden einige der offenen Fragen geklärt, und der Verfahrensablauf wurde präzisiert. Dennoch bleiben erhebliche Unklarheiten bestehen. Der folgende Artikel beschäftigt sich mit den Klarstellungen und zeigt die noch bestehenden Unsicherheiten auf.
1. Allgemeines
Zur Geltendmachung einer Forschungsprämie bei eigenbetrieblicher Forschung und Entwicklung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem begonnen haben, seit dem 1. StabG 2012 zwingend ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einzuholen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vom Finanzamt verbindliche Bescheide – sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach – zu erhalten.
Für den Bereich der Auftragsforschung wird die Deckelung der Bemessungsgrundlage von 100.000 Euro auf 1 Mio. Euro angehoben. Eine Einbeziehung der FFG ist für die Beurteilung der Auftragsforschung nicht vorgesehen.
Die nun vorliegende Verordnung präzisiert diverse offene Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Forschungsprämie. E...