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KöSt: Buchgewinne/-verluste
Buchgewinne und Buchverluste i. S. d. § 3 Abs. 2 UmgrStG sind alle – auf Basis der steuerlichen Wertansätze errechneten – rechnerischen Differenzbeträge, die sich als Folge der Verschmelzung in der Bilanz der übernehmenden Körperschaft ergeben. Dagegen sind Buchgewinne oder -verluste nach § 3 Abs. 3 leg. cit. dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie durch Confusio entstehen. – (§ 12 Abs. 2 KStG 1988), (Abweisung)
( 2008/15/0228)