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SWK 6, 15. Februar 2013, Seite 361

Grundzüge der Mutter-Tochter-Richtlinie

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian, MagLoidl, Valentin Rosenberger und Harald Moshammer

Multinational tätige Unternehmen setzen oft Tochtergesellschaften ein, um Geschäfte abseits des jeweiligen Heimatstaates auszuführen. Wenngleich damit gewisse Vorzüge verbunden sind, kann dies einerseits zu „juristischer“, andererseits zu „wirtschaftlicher“ Doppelbesteuerung führen. Eine juristische Doppelbesteuerung ergibt sich dann, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte bei einem Steuersubjekt besteuern. Wirtschaftliche Doppelbesteuerung tritt dagegen dann auf, wenn zwei Staaten dieselben Einkünfte bei zwei unterschiedlichen Steuersubjekten besteuern. Da eine solche Doppelbesteuerung den grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr innerhalb der Union behindert, wurde von Seiten der EU die Mutter-Tochter-Richtlinie implementiert. Diese soll eine steuerneutrale Gewinnausschüttung zwischen Tochtergesellschaften eines Mitgliedstaates und Muttergesellschaften eines anderen Mitgliedstaates der EU ermöglichen.

1. Prinzipien der Richtlinie

Zur Erreichung des Ziels der Vermeidung der Doppelbesteuerung im Rahmen grenzüberschreitender Gewinnausschüttungen sieht die Mutter-Tochter-Richtlinie zwei Maßnahmen vor: Zum einen hat der Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft zum Zwecke der Vermeidung ...

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