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GesRZ 4, August 2019, Seite 212

Annual Report 2018 der ESMA

Auch die ESMA evaluierte die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit in ihrem Bericht für das Jahr 2018 (online abrufbar unter: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma_ annual_report_2018.pdf). Im Bereich der supervisory convergence widmete sich die ESMA vor allem einer konsistenten und effizienten Anwendung des neuen MiFID/MiFIR-Systems. Daneben habe die Behörde Vorbereitungen auf den kommenden (No-Deal-)Brexit getroffen, um die Stabilität der Finanzmärkte in diesem Szenario zu gewährleisten. Im Rahmen der Risikobewertung konzentrierte sich die ESMA auf den Anlegerschutz und stand mit Expertise im Bereich der finanziellen Innovation (bspw bei initial coin offerings) zur Seite. Zudem wurde der Handel mit binären Optionen verboten und der Handel mit Differenzkontrakten eingeschränkt (siehe oben). Weitere Tätigkeitsfelder der ESMA im Jahr 2018 waren das Single Rulebook und die direkte Aufsicht über Ratingagenturen und Transaktionsregister.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist juristischer Mitarbeiter der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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