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SWK 6, 15. Februar 2013, Seite 323

Das Steuerabkommen mit Liechtenstein

Die wichtigen Aspekte im Überblick – Nachversteuerung für die Vergangenheit

Michael Petritz

Nach langwierigen Verhandlungen wurde am das Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein unterzeichnet. Das Abkommen regelt – nach dem Vorbild des Steuerabkommens zwischen Österreich und der Schweiz – wiederum eine Amnestie durch Nachversteuerung für die Vergangenheit und die Besteuerung in der Zukunft. Vom Abkommen erfasst sind sowohl natürliche Personen als auch ausländische Strukturen (Stiftungen, Trusts, Versicherungsmäntel). Hervorzuheben ist, dass – anders als unter dem Steuerabkommen mit der Schweiz – im Fall der Involvierung einer liechtensteinischen Vermögensstruktur/eines liechtensteinischen Treuhänders nicht nur liechtensteinische Konten und Depots, sondern sämtliche (weltweiten) Finanzvermögenswerte, die von einem liechtensteinischen Treuhänder verwaltet werden, umfasst sind. Gleichzeitig wurde auch das Protokoll zur Abänderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. Beide Staatsverträge sollen – aller Voraussicht nach – am in Kraft treten. Der vorliegende Beitrag soll die wichtigsten Aspekte des Steuerabkommens umreißen, legt den Schwerpunkt auf die Nachversteuerung für die Vergangenheit und beinhaltet erste Übe...

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