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Nochmals: Elektronische Datenübergabe im Rahmen einer steuerpflichtigen Außenprüfung
Wer Fair Play fordert, sollte auch selbst Fair Play beherzigen
Stacherl/Maier, Mitarbeiter der Großbetriebsprüfung Wien, haben in SWK-Heft 2/2012, 88 ff., im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübergabe im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung Probleme aus der Sicht der Mitarbeiter der Finanzverwaltung aufgezeigt. Unverständlich, und damit drücke ich mich vorsichtig aus, sind jedoch die dabei verwendete Sprachregelung und einseitige Schuldzuweisungen an Unternehmer und steuerliche Vertreter.
Aus meiner jahrelangen Erfahrung bei Betriebsprüfungen ist mir – und den Prüfungsorganen – kein wirklicher Ärger bekannt. Wenn Schnittstellenprobleme aufgetreten sind, wurde selbstverständlich alles darangesetzt, diese so rasch wie möglich zu beseitigen. Bereits daraus prüfungstaktische Gründe dahinter zu vermuten, lässt bei den beiden Autoren nicht gerade auf ein objektives Herangehen an einen Prüfungsfall schließen.
Äußerungen wie die, dass schon „relativ früh auf eine lange Prüfungsdauer“ durch die steuerlich Vertretung hingewiesen wird, mögen einzelfallbezogen ihre Ursachen haben, stehen aber keineswegs im Zusammenhang mit der Übergabe von Daten.
Besonders ärgerlich ist die Anleitung zur härteren Vorgangsweise („bis zur Schätzung des Gesamtumsatzes“).