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SWK 4-5, 5. Februar 2013, Seite 146

Die Änderungen für die Einkommensteuererklärung 2012 im Überblick

Seit dem letzten Steuererklärungsheft, SWK-Heft 4/5/2012, erfolgte eine Reihe von Änderungen im EStG, wobei einige bereits 2011 erlassene und im Vorjahr erwähnte Änderungen erst ab 2012 gelten. Eine Vielzahl von Änderungen, vor allem im Bereich der Neuordnung der Besteuerung der Kapitaleinkünfte, Spekulationseinkünfte und Grundstücke, gilt erst ab . Folgende Änderungen haben sich ergeben:

Budgetbegleitgesetz (BBG) 2012, BGBl. I Nr. 112/2011;

1. Stabilitätsgesetz (StabG) 2012, BGBl. I Nr. 22/2012;

Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012, BGBl. I Nr. 112/2012.

Folgende wichtige Änderungen sind erfolgt:

Eine Bilanzberichtigung ist bei bereits eingetretener Verjährung von Amts wegen im ersten noch nicht verjährten Jahr vorzunehmen, wenn der Fehler noch steuerliche Auswirkung haben kann (§ 4 Abs. 2 EStG i. d. F. AbgÄG 2012; ab 2013 für Fehler, die Veranlagungszeiträume ab 2003 betreffen).

Anschaffungskosten von Umlaufvermögen (Gebäude und Wirtschaftsgüter, die keinem Wertverzehr unterliegen) sind erst beim Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 3 EStG i. d. F. 1. StabG 2012; ab ).

Änderung der Besteuerung von Grundstücken des Betriebsvermögens ähnlich der Immobilienertragsteuer bei privaten Grundstücken; wird Gr...

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