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Verfahren: Schätzung
Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, hat die Abgabenbehörde auf alle substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen und sich damit auseinanderzusetzen, auch wenn die Richtigkeit der Behauptungen erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/13/0015)