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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 142

Zeugengebühr

Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertreten hat, kann beim selbständig Erwerbstätigen von einem tatsächlichen Einkommensentgang nur dann gesprochen werden, wenn während der durch die Erfüllung der Zeugenpflicht versäumten Zeit Tätigkeiten angefallen wären, die dem Zeugen Einkommen gebracht hätten, welches verloren ging. – (§ 18 GebAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2008/17/0070)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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