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GesRZ 4, August 2019, Seite 209

Ist volle Transparenz immer gut, gerechtfertigt und notwendig?

Susanne Kalss

Das WiEReG ist am in Kraft getreten. Die Behörde hat umfangreiche, mit etlichen Algorithmen unterlegte Berechnungsmöglichkeiten installiert und zahlreiche Daten automationsunterstützt aus dem Firmenbuch, dem Vereinsregister und sonstigen Registern übernommen. Mit dem EU-FinAnpG 2019, das noch im Juli beschlossen und in BGBl I 2019/62 kundgemacht wurde, wurde die 5. Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt, die das Register mit neuen Mechanismen versah. Mit der Novelle 2019 wird das Register zu einer zentralen Plattform der zur Speicherung, Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente entwickelt. Diese Plattform dient den betroffenen verpflichteten Rechtsträgern (insb etwa Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen) im Zuge von KYC-Prozessen zur Erfüllung ihrer Geldwäscheprüfpflichten. Durch die Novelle wurden auch die Analysemöglichkeiten der Registerbehörde gestärkt, das Vermerksystem zur Beseitigung von unrichtigen Meldungen ausgebaut und schließlich die Sorgfaltspflichten der Betroffenen für die Gewährleistung der Aktualität der Daten gestärkt. Schließlich wurde auch eine öffentliche Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer...

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