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SWK 3, 20. Jänner 2013, Seite 99
Liebhaberei und Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 EStG)
Die Frage, ob eine bestimmte Bewirtschaftungsart beibehalten oder geändert worden ist, ist aufgrund jener Planung des Steuerpflichtigen zu beurteilen, die von vornherein bestanden hat (vgl. ) ( RV/3179-W/11).