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Fehler bei der Ermittlung der festgesetzten Körperschaftsteuer
Das BMF teilt mit, dass der von Dr. Josef Schlager (Sind Bescheide des Finanzamtes nachzurechnen? Wie ist es um die Gleichmäßigkeit der Fehlertoleranz bestellt? SWK-Heft 1/2013, 1) aufgezeigte Fehler in der Ermittlung der Körperschaftsteuer bereits behoben worden ist. Der Fehler betraf nur Steuerpflichtige, für die eine K2-Erklärung abgegeben wurde, wenn darin die Kennzahl 817 (anrechenbare ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge) ausgefüllt worden ist. Die bei dieser Kennzahl eingetragene Quellensteuer wurde zwar richtig im Bescheid ausgewiesen, jedoch unrichtigerweise bei Ermittlung der festgesetzten Körperschaftsteuer doppelt abgezogen.
Diese Fehlersituation wurde dem Bundesministerium für Finanzen Ende November 2012 bekannt und ist bereits seit korrigiert.