Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 2013, Seite 48

Vertreterpauschale

Im Zusammenhang mit der Zuerkennung des Vertreterpauschales hat der VwGH erkannt, dass die Ausübung einer „völlig untergeordneten anderen Tätigkeit“ der Inanspruchnahme des Vertreterpauschales nicht entgegensteht. Angelegenheiten der Geschäftsführung in den Bereichen „Einkauf, Vertrieb, Marketing, Logistik, Versand“ sind der Vertretertätigkeit, nicht zuzuordnen. – (§ 17 Abs. 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2008/15/0231)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
Daten werden geladen...