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SWK 1, 1. Jänner 2013, Seite 45

Grundsätze über die Erstellung von Abschlüssen

Das neue Fachgutachten KFS/RL 26

Andreas Maier

In der Sitzung vom hat der Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Fachgutachten KFS/RL 26 „Grundsätze über die Erstellung von Abschlüssen“ beschlossen. Selten zuvor hat ein Fachgutachten bei so einer breiten Masse der Wirtschaftstreuhänder für Aufmerksamkeit gesorgt. Bereits in der Entstehungsphase hat das Fachgutachten viel Diskussionsstoff geboten, weshalb es im Vorfeld zur Beschlussfassung zahlreiche Informationsveranstaltungen gegeben hat, die über das Fachgutachten und dessen Anwendung in der Praxis Aufklärung bringen sollten.

1. Welchen Zweck verfolgt das Fachgutachten?

Das Fachgutachten hat die Zielsetzung, einerseits Mindeststandards bei der Abschlusserstellung festzulegen und andererseits Risikominimierung für den Ersteller zu forcieren. Risikominimierung in diesem Zusammenhang muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Regelungen im Fachgutachten darauf abzielen, von vorneherein das Risiko zu reduzieren. Vielmehr geht es auch darum, dass sich der Abschlussersteller aufgrund der im Fachgutachten abgebildeten Themenstellungen mit durchaus kritischen Fragestellungen auseinandersetzen muss und dabei im Sinne einer erhöhten Bewusstseinsbildung ebenfalls Risiken minimiert...

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