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Sind Bescheide des Finanzamtes nachzurechnen? Wie ist es um die Gleichmäßigkeit der Fehlertoleranz bestellt?
Eine Steueranekdote zum Nachdenken
Wer denkt schon darüber nach, dass ein vom „Finanzamt-Automaten“ erzeugter Bescheid falsch zusammenzählt. Die nachstehende Wiedergabe eines Bescheids vom belehrt, dass dies möglich ist. Hier ist es aufgefallen, weil man im Kopf nachrechnen konnte. Bei größeren Beträgen springt dies wohl nicht so ins Auge.
1. Ein Fall aus der Praxis
Dieser Fall ist zu Ungunsten des Finanzamtes ergangen und auch so auf dem Finanzamtskonto verbucht.
Die Mitteilung an das Finanzamt ergab, dass man von diesem „Produktmangel“ seit Anfang Oktober weiß und dies dem BMF gemeldet wurde. Kommt es zu Bescheid-Rückrufaktionen, wie man sie aus anderen Branchen kennt? Hier ist wohl die Mitwirkung durch Meldung des Steuerpflichtigen gefragt.
2. Elektronische Zustellung
Angst bekommt man hinsichtlich der Folgen der elektronischen Bescheidzustellung ab , die im Probebetrieb ist. Über folgende Erfahrungen kann bereits empirisch berichtet werden: Ein Einkommensteuerbescheid enthielt die Begründung, dass ein S. 2Ergänzungsvorhalt nicht beantwortet wurde und daher Betriebsausgaben gestrichen wurden. Die Nachforschungen ergaben, dass der elektronische Ergänzungsvorhalt nie beim Steuerberater angekommen ist. Auch der umgekehrte F...