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SWK 36, 15. Dezember 2012, Seite 1560

Verfahren: Schätzung

Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung, und bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist das Parteiengehör zu wahren. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2008/13/0230)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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