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Verfahren: Schätzung
Auch Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung, und bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist das Parteiengehör zu wahren. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2008/13/0230)