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Sind GmbH-Gesellschafter Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des KSchG?
Mehrheit der Geschäftsanteile oder mindestens 50 % erforderlich
In zahlreichen Entscheidungen hatte sich der OGH mit der Frage zu beschäftigen, wann ein Gesellschafter einer GmbH als Unternehmer oder Verbraucher anzusehen ist. Dabei werden die Anteilsverhältnisse bzw. der Einfluss auf die Geschäftsführung als maßgeblich berücksichtigt. In einer jüngeren Entscheidung ( 2 Ob 169/11h) beschäftigte sich der OGH unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und Literatur wieder – sehr detailliert – mit dieser Frage.
1. Bisherige Rechtsprechung
Nach der herrschenden Rechtsprechung ist auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Feststellung der Unternehmer- bzw. Verbraucherstellung eines GmbH-Gesellschafters abzustellen.
Den bisherigen Entscheidungen lagen unterschiedliche Konstellationen zugrunde. So wurden Minderheitsgesellschafter, deren Geschäftsanteil an einer GmbH 15 % bzw. 20% nicht überstieg und bloß eine Finanzinvestition war und die weiters keinen relevanten Einfluss auf die Gesellschafts-Geschäftsführung ausübten, als Verbraucher qualifiziert. Gesellschafter, die Prokura innehaben, wurden als Verbraucher eingestuft, wohingegen geschäftsführende Alleingesellschafter als Unternehmer qualifiziert wurden. Ein Gesellschaft...