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Bundesfinanzgericht: Änderungen im Gesetzwerdungsprozess
Annäherung an das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
Die Vorbereitungen für das neue Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen gehen in die Endphase. Die zum Teil sehr kritischen Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren haben im Bereich der BAO zu geringeren Korrekturen geführt, das Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) wurde nochmals zur Gänze überarbeitet und mit dem Bundesverwaltungsgerichtsgesetz verstärkt harmonisiert. Die BAO wird wohl permanent und noch weitergehend den Erfordernissen des neuen Bundesfinanzgerichts angepasst werden müssen. Im BFGG werden diverse Agenden neu verteilt.. Das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 wurde am im Plenum des Nationalrats beschlossen.
1. Korrekturen und Ergänzungen im Bereich der BAO
Die Erlassung einer (zwingenden) Beschwerdevorentscheidung durch die Abgabenbehörde hat gemäß § 262 Abs. 2 BAO nunmehr dann zu unterbleiben, wenn dies in der Bescheidbeschwerde beantragt wird und binnen dreier Monate (bisher: binnen eines Monats) ab Einlangen die Bescheidbeschwerde dem Verwaltungsgericht vorgelegt wird.
Im Vorlagebericht, den die Abgabenbehörde zu erstellen hat, ist die Angabe der Fundstellen im Akt entfallen (§ 265 Abs. 3 BAO).
Bevor das Verwaltungsgericht aufgrund der Behauptungen des Beschwerdeführers erkennt, weil die Abgabenbehörde Akten nicht vorlegt, hat zu...