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Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Zur Einbringung auf einen Stichtag vor Gründung der übernehmenden Gesellschaft
UmS 197/36/12: Der im Inland ansässige Einzelunternehmer EU-A möchte seinen gesamten Betrieb zum in die am bargegründete GmbH-A einbringen. Gibt es diesbezüglich Einbringungshindernisse?
Antwort: Wie in Fachkreisen bekannt, hat der UFS mit den Berufungsentscheidungen vom , RV/1213-W/06, und , RV/1214-W/06, die Auffassung vertreten, dass die übernehmende Kapitalgesellschaft zum Einbringungsstichtag bereits zivilrechtlich existiert haben muss, um eine unter Art. III UmgrStG fallende Einbringung zu rechtfertigen. Die Reaktionen auf diese Rechtsbeurteilung waren samt und sonders negativ (siehe z. B. ecolex 2012, 732; ÖStZ 2012, 328; taxlex-SRa 2012/81). In der RWZ 2012, 165, findet sich eine Stellungnahme von Wiesner, in der schlagwortartig folgende Punkte dargestellt werden:
Die Rückwirkungsfiktion des Art. III UmgrStG betreffend die Steuerwirksamkeit einer Einbringung auf einen rückwirkenden Stichtag gilt nicht für das Zivilrecht.
Zivilrechtlich müssen die Partner eines Einbringungsvertrags am Vertragstag existieren. Eine zivilrechtliche Rückwirkung ist höchstens schuldrechtlich möglich.
Die Existenz der übernehmenden Körperschaft am Ei...