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Genussrechte mit Mindestverzinsungsklausel
Steuerliche Beurteilung obligationenähnlicher und sozietärer Genussrechte
Die Qualifikation von Genussrechten, die eine Mindestrendite garantieren, als Eigen- oder Fremdkapital ist in der Literatur umstritten. Die Einordnung hängt wesentlich von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Der nachfolgende Beitrag geht der Behandlung von Genussrechten mit Mindestverzinsungsklauseln am Beispiel eines Falls aus der Praxis nach.
1. Sachverhalt
Am Beginn des Jahres 2011 werden von der A-GmbH Genussrechte begeben, die ein Recht auf Beteiligung am laufenden Ergebnis, am Vermögen und am Unternehmenswert, einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwerts, sowie am Liquidationsgewinn gem. § 8 Abs. 3 KStG gewähren. Die den Genussrechtsinhabern zustehende jährliche Gewinnbeteiligung errechnet sich wie folgt:
Sollte der Jahresüberschuss gem. § 231 Abs. 2 Z 22 UGB (vor Abzug der Gewinnbeteiligung) negativ sein, gebührt kein Gewinnanteil.
Sollte der Jahresüberschuss (vor Abzug der Gewinnbeteiligung) weniger als 3 % des Genussrechtskapitals betragen, gebührt der gesamte Jahresüberschuss den Genussrechtsinhabern.
Bei einem Jahresüberschuss (vor Abzug der Gewinnbeteiligung) von über 3 % des Genussrechtskapitals erhalten die Genussrechtsinhaber eine „Mindestverzinsung“ in Höhe von 3 % des Genussrechtskapitals zuzü...