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Die Transparenzdatenbank aus der Sicht der Legistik
Zweifelhafte Qualität des Gesetzes
Im Anschluss an die Ausführungen von Fellner ist auf weitere inhaltliche und sprachliche Mängel des mittlerweile im Bundesgesetzblatt kundgemachten Transparenzdatenbankgesetzes 2012 (TDBG 2012) hinzuweisen.
1. Inhalt des Transparenzportals
Das Transparenzportal dient u. a. der Darstellung des Einkommens des Leistungsempfängers sowie der Auflistung von Sozialversicherungsleistungen, ertragsteuerlichen Ersparnissen, Förderungen, Transferzahlungen u. Ä. Als ertragsteuerliche Ersparnisse i. S. v. § 4 Abs. 1 Z 1 lit. b TDBG 2012 werden gem. 7 Abs. 1 leg. cit. z. B. angesehen:
Steuerbefreiungen gem. § 3 Abs. 1 EStG, soweit sie im Lohnzettel (§ 84 EStG) enthalten sind (§ 7 Abs. 1 Z 1 TDBG 2012);
nicht steuerbare Beträge gem. § 26 Z 4 EStG (§ 7 Abs. 1 Z 2 TDBG 2012);
der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG (§ 7 Abs. 1 Z 5 TDBG 2012);
die Steuerfestsetzung bei Schulderlass gem. § 36 EStG (§ 7 Abs. 1 Z 8 TDBG 2012);
die Ermäßigung des Steuersatzes gem. § 37 Abs. 1 und § 38 EStG (§ 7 Abs. 1 Z 9 TDBG 2012).
In § 7 Abs. 2 TDBG 2012 wird der in Abs. 1 leg. cit. definierte Begriff der ertragsteuerlichen Ersparnisse – legistisch verunglückt – dahingehend „fortentwickelt“, dass als ertragsteuerliche Ersparnis die Beträge gem. Abs. 1 Z 1 bis 7 und Z 10 bis 15 mit dem h...