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SWK 34, 5. Dezember 2012, Seite 1494

Nachweis der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

Anmerkungen zu , Mecsek-Gabona Kft

Michael Kotschnigg

Der EuGH hat sich mit diesem Thema erst jüngst beschäftigt und nunmehr – wiederum in einem ungarischen Fall – ergänzende und praxisrelevante Aussagen klarstellender Natur getroffen. Demnach ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) – wie der Buchnachweis – ein formelles, kein materielles Erfordernis der Steuerbefreiung (Rn. 60 f. des Urteils). Zudem berührt die rückwirkende Löschung der UID des Erwerbers die Steuerbefreiung nicht (Rn. 62 ff.).

1. Sachverhalt

Das ungarische Unternehmen Mecsek-Gabona Kft hat im August 2009 der italienischen Handelsgesellschaft Agro-Trade srl rund 1.000 Tonnen Raps verkauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass die Käuferin den Raps mit eigenen Beförderungsmitteln nach Italien ausführen sollte. Mecsek-Gabona Kft hat mehrere CMR-Frachtbriefe als Nachweis über den erfolgten Versand erhalten, ist deshalb von einer steuerfreien innergemeinschaftlichen (ig.) Lieferung ausgegangen und hat folgerichtig weder der Käuferin Umsatzsteuer in Rechnung gestellt noch eine solche an das Finanzamt abgeführt.

S. 14952. Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

Der ungarische Fiskus hat sich mit den italienischen Behörden kurz geschlossen und von dort folgende Informationen erha...

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