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GesRZ 6, Dezember 2020, Seite 414

Erstattungsanspruch nach § 9 Abs 1 Satz 2 EKEG

§§ 1, 5, 6, 8, 9 und 14 EKEG

1. Die Anwendung des § 9 Abs 1 Satz 2 EKEG ist in einem Fall, in dem die Kreditvergabe auf Weisung der iSd § 9 Abs 1 EKEG an der Kreditgeberin und der Kreditnehmerin beteiligten Konzerngesellschaft erfolgte und in dem die kreditgebende Gesellschaft ihrerseits erfasste Gesellschafterin der kreditnehmenden Gesellschaft ist, nicht schlechthin ausgeschlossen. § 9 Abs 1 Satz 2 EKEG dient nämlich dem Schutz der Gläubiger der kreditgebenden Gesellschaft. Liegt eine Weisung vor, ist – sind auch die der übrigen Voraussetzungen des § 9 EKEG gegeben – auch bei der Kreditgewährung im vertikalen Verhältnis von oben nach unten der Erstattungsanspruch berechtigt.

2. Der Begriff der Weisung verlangt zwar keine ausdrückliche Anordnung. Zu fordern ist aber die Ausübung der Lenkungsmöglichkeit der weisungsgebenden Gesellschaft derart, dass eine erkennbar nach außen tretende Willensäußerung der übergeordneten Konzerngesellschaft an die Kreditgeberin herangetragen wird, die den Handlungsspielraum der Gesellschaft einengt, sohin darin eine gewollte und tatsächlich bewirkte Einflussnahme auf den Handlungsspielraum der Gesellschaft zum Ausdruck kommt. Der Inhalt der Weisung muss...

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