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ErbSt: Erwerb von Todes wegen
Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, bedarf es neben dem gültigen Erbrechtstitel somit bloß der Erwerbserklärung, mit deren Abgabe der Erwerb durch Erbanfall erbschaftssteuerlich vollzogen ist. – (§ 1 Abs. 1 ErbStG), (Abweisung)
( 2009/16/0006)