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Erdgasabgabenvergütung bei KWK-Anlagen – endgültige Entscheidung durch den VwGH
Höchstgericht befürwortet Brennstoffmehraufwandmethode
Mit Entscheidung vom , 2011/17/0096, hat der VwGH nunmehr Licht ins Dunkel bei der Frage der richtigen Methode zur Ermittlung jenes Anteils des Erdgases, der auf die Stromerzeugung entfällt, gebracht und sich dabei für die Brennstoffmehraufwandmethode ausgesprochen.
1. Sachverhalt
Gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 ErdgAbgG ist Erdgas, soweit es zur Erzeugung von elektrischer Energie verwendet wird, von der Erdgasabgabe zu befreien. Im entscheidungsgegenständlichen Sachverhalt betreibt die mitbeteiligte Partei Anlagen, die durch Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig elektrische Energie und Wärme erzeugen. Als Brennstoff wird Erdgas verwendet. Es handelt sich um die Veranlagungsjahre 1997 bis 1999 bzw. die nach Betriebsbetriebsprüfung reduzierten Vergütungsbescheide dieser Zeiträume, wogegen die mitbeteiligte Partei mit Schreiben vom Berufung einlegte. Mit Berufungsvorentscheidung vom wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen, und der UFS hat in der Folge mit Entscheidung vom nach der Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades entschieden. Gegen diese Entscheidung wurde von der Finanzverwaltung Amtsbeschwerde eingelegt, mit der sich der VwGH nunmehr in seinem Erkenntnis befasst hat.
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