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SWK 31, 5. Oktober 2012, Seite 1374

Der Ausschluss der Dienstleister von der Vergütung von Energieabgaben ist nicht verfassungswidrig

(A. B.) – Der VfGH hat mit dem kürzlich bekannt gewordenen Erkenntnis vom , B 321/12, die Beschwerde eines Kärntner Hotels als unbegründet abgewiesen und dem VwGH zur Entscheidung abgetreten. Unionsrechtliche Bedenken würden offenbar nicht bestehen. Ob der Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe von der Vergütung nach innerstaatlichem Recht mit 1. Jänner oder erst mit wirksam werde, sei eine Frage, deren Beantwortung aus Anlass des Verfahrens dahingestellt bleiben könne (Verweis auf das – eine Amtsbeschwerde abweisende – Erkenntnis des ). Ein Dienstleistungsbetrieb der Tourismusbranche erbringe standortgebundene, personalintensive und unverwechselbare Leistungen. Er trete in erster Linie mit anderen (ebenfalls von der Vergütung ausgeschlossenen) Betrieben der österreichischen Tourismusbranche in Wettbewerb. Der typische Produktionsbetrieb erzeuge demgegenüber in der Regel Güter, die global gehandelt werden. Im Hinblick auf die grundsätzliche Wettbewerbssituation bestünden daher nach wie vor deutliche tatsächliche Unterschiede zwischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Zum gleichen Ergebnis komme das deutsche Bundesverfassung...

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