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Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2012
Vom EU-Amtshilfegesetz bis zur Finanzstrafbehörde erster Instanz für Wien – Änderungen in 27 Gesetzen
Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2012 (RV 1960 BlgNR 24. GP) beschlossen. Kernpunkte des umfangreichen Gesetzesvorhabens sind: Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zum Informationsaustausch über Steuerdaten durch das EU-Amtshilfegesetz; im EStG: Änderungen u. a. bei der Bilanzberichtigung, Spenden und privaten Grundstücksveräußerungen, Pflichtveranlagung bei Freibetragsbescheid, elektronische KESt-Anmeldung, Gutachten i. Z. m. der Forschungsprämie; im UmgrStG: Neukonzeption der Ausschüttungsfiktion; im UStG: Normalwert als Bemessungsgrundlage, elektronische Rechnungsstellung; im BewG: Adaptierung der maßgebenden Parameter; Senkung der Flugabgabe; in der BAO: Ausfallshaftung für faktische Geschäftsführer; im FinStrG: Erhöhung von Strafdrohungen und Schaffung einer Finanzstrafbehörde erster Instanz für Wien.
Das AbgÄG 2012 soll am 24. Oktober im Budgetausschuss des Nationalrats behandelt und voraussichtlich am 13. November im Plenum des Nationalrats beschlossen werden. Wir veröffentlichen im Folgenden alle wesentlichen Passagen der Regierungsvorlage samt Erläuterungen. Aufgrund des Umfangs der Regierungsvorlage war ein lückenloser Abdruck nicht möglich; als besonderen Service stellen wir...