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Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
Beurteilung bei privaten Eigenheimen sowie im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Das BMF hat im Erlass vom , BMF-010203/0452-VI/6/2012, seine Sichtweise zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen bekanntgegeben. Im Folgenden finden Sie den Volltext dieses Erlasses.
A. Begriffsbestimmung
Photovoltaikanlagen werden nach drei verschiedenen Nutzungstypen unterschieden:
Beim Volleinspeiser wird die gesamte erzeugte Energie direkt in das Ortsnetz eingespeist. Der für den Eigenbedarf benötigte Strom wird zur Gänze vom Ortsnetz bezogen.
Beim Überschusseinspeiser wird die erzeugte Energie für den Eigenbedarf verwendet. Der Anteil am erzeugten Strom, der den momentanen Eigenbedarf übersteigt, wird in das Ortsnetz eingeleitet. Falls in Zeiten des Spitzenverbrauchs die selbst erzeugte Energie für den Eigenbedarf nicht ausreichend ist, wird der zusätzlich benötigte Strom aus dem Ortsnetz bezogen.
Der Inselbetrieb ist für die Eigenbedarfsdeckung vorgesehen, der Überschuss wird in Batterien gespeichert. Diese Form findet man dort, wo eine Stromversorgung durch das Ortsnetz nicht möglich ist (z. B. bei Schutzhütten).
Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen und durchschnittlicher Stromverbrauch in Privathaushalten
Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaika...