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SWK 29, 10. Oktober 2012, Seite 1264

Vergnügungssteuer

Betreffend Vergnügungssteuer erfüllt nicht jedes Abspielen von Musik den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z 4 Tir. GVG (mechanische Wiedergabe musikalischer Stücke oder Textdeklamationen einschließlich der Wiedergabe durch Musikautomaten [Musikboxen und Tonbandgeräte]. – (§ 1 Abs. 3 Z 4 Tir. GVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/17/0309, 0310)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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