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Vergnügungssteuer
Betreffend Vergnügungssteuer erfüllt nicht jedes Abspielen von Musik den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Z 4 Tir. GVG (mechanische Wiedergabe musikalischer Stücke oder Textdeklamationen einschließlich der Wiedergabe durch Musikautomaten [Musikboxen und Tonbandgeräte]. – (§ 1 Abs. 3 Z 4 Tir. GVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/17/0309, 0310)