Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2012, Seite 1237

Auslegung der Gaststättenpauschalierungs-VO

(A. B.) – Der VwGH hat in einem soeben zugestellten Erkenntnis erstmals eine (ermächtigungskonforme) Auslegung des Anwendungsbereichs der Gaststättenpauschalierungs-VO für Veranlagungsjahre bis einschließlich 2007 (nach Aufhebung der entsprechenden Fassungen der VO durch den VfGH) vorgenommen: Die Verordnung erfasse als Gaststätten keine anderen Betriebe als solche, die den Gästen auch frisch in einem Küchenbereich zubereitete Speisen anbieten (zumindest „kleine Speisenkarte“) und dafür auch über die infrastrukturellen Einrichtungen einer Küche verfügen ( 2012/15/0120, betreffend Einkommensteuer 2002 bis 2006 einer Après-Ski-Bar, deren Speisenangebot sich auf Nüsse, „Twix“, „Bounty“, Kaugummi, Brezen, Landjäger, Würstel, Knoblauchbrot und Pizzaschnitten beschränkt hatte. Es handelte sich hier um keinen Anlassfall für .

Daten werden geladen...