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SWK 29, 10. Oktober 2012, Seite 1229

AGBs im Bankensektor halten Prüfung durch OGH nicht stand

Der OGH prüfte aus Verbrauchersicht die Zulässigkeit einiger im Bankensektor gebräuchlicher Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neun (!) der zehn beurteilten Klauseln sind gesetzwidrig. Im Detail: Verbraucher sind nicht zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Kontoauszüge verpflichtet. Nur wenn ein Buchungsfehler auffällt, besteht eine unverzügliche Rügeobliegenheit. Inlandsüberweisungen werden nach einer beanstandeten Bankbedingung nur anhand der Bankleitzahl des Zahlungsempfängers und dessen Kontonummer durchgeführt. Das ist für den Einzahler nachteilig und überraschend, wenn er durch die Überweisungsvordrucke aufgefordert wird, den Namen des Empfängers anzugeben, dem keine Bedeutung zukommt. Die Bank muss den Zahler in diesem Fall auf den ungewöhnlichen Inhalt ihrer Klausel besonders hinweisen; ansonsten gilt sie nicht. Ein Überweisungsauftrag, der lediglich anhand des international standardisierten Bank-Codes der Empfängerbank (BIC) und der International Bank Account Number (IBAN) durchgeführt wird, ist nicht zu beanstanden. Die IBAN enthält eine zweistellige Prüfziffer, sodass die Bank bei Schreibfehlern des Verbrauchers ihrer gesetzlich geforderten...

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