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SWK 28, 1. Oktober 2012, Seite 1224

GlücksspielG: Beschlagnahme

Nach § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a GSpG in der Fassung BGBl. I Nr. 54/2012 kann die Behörde (unter den dort genannten näheren Voraussetzungen) nicht nur die Beschlagnahme von Glücksspielautomaten, sondern auch von sonstigen Eingriffsgegenständen anordnen. Der für die Beschlagnahme nach § 53 GSpG erforderliche Verdacht liegt auch vor, wenn die beschlagnahmten Geräte objektiv beurteilt „elektronische Lotterien“ (nach der derzeitigen Rechtslage im Besonderen auch Video-Lotterie-Terminals) sind. – (§ 53 Abs. 1 Z 1 lit. a GSpG), (Abweisung)

( 2011/17/0074)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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