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SWK 28, 1. Oktober 2012, Seite 1222

Ausländische Kraftfahrzeuge in Österreich

Nachversteuerung mit Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer

Bernhard Ludwig

Personen, die seit längerer Zeit ihren Wohnsitz in Österreich unterhalten und hier im Ausland zugelassene Fahrzeuge verwenden, könnten von der Finanzverwaltung überrascht werden, wenn Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer für derartige Fahrzeuge nachgefordert und vorgeschrieben werden. Die Gründe, warum im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge in Österreich steuerpflichtig werden können, werden in der nachfolgenden Abhandlung dargestellt.

1. Steuertatbestand der NoVA

Gemäß § 82 Abs. 8 KFG ist die Verwendung eines Kraftfahrzeugs von länger als einem Monat als Verwendung eines Fahrzeugs mit dauerndem Standort in Österreich anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung ist daher nur für einen Monat in Österreich ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig.

Bei länger als einem Monat dauerndem Standort eines Kraftfahrzeugs in Österreich muss das Fahrzeug daher bei den österreichischen Verwaltungsbehörden zugelassen werden. Der ausländische Zulassungsschein und die ausländischen Kennzeichentafeln sind bei den österreichischen Verwaltungsbehörden abzugeben. In der Folge muss durch die erstmalige Zulassung gem. § 1 Z 3 NoVAG Normverbrauchsabgabe entrichtet werden („fiktive Zulassung“).

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