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SWK 28, 1. Oktober 2012, Seite 1212

Die Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Personenverschiedenheit und Mehrfacherwerben

Wirtschaftliche Doppelbelastung – persönliche Mehrfachbelastung

Michael Tanzer

Obzwar die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit außer Hebung gesetzt wurde, wird ihre etwaige Anrechnung auf Einkommensteuern aus Veräußerungsgewinnen die Rechtspraxis, und hier zumal die Rechtsmittelinstanz und die Höchstgerichte, noch geraume Zeit beschäftigen. Der Gesetzgeber sieht diese fortwirkende Aktualität gleichfalls, indem er auch im Zuge der neuen Immobilienertragsbesteuerung in § 30 Abs. 8 EStG i. d. F. BGBl. I Nr. 22/2012 weiterhin eine Anrechnungsmöglichkeit unter anderem für die Erbschafts- und Schenkungssteuer vorsieht.

Im Zuge dieses Beitrags soll der weithin nicht abschließend geklärten Frage nachgegangen werden, ob derartige Anrechnungen auch bei „irregulären“ Verläufen rechtens sein können. Unter „irregulär“ wird dabei einerseits der Umstand verstanden, dass die förmlichen Steuerschuldnerschaften in der Erbschafts- und Schenkungssteuer und in der nachfolgenden Belastung mit Einkommensteuer auseinanderfallen. Andererseits sind einer einkommensteuerpflichtigen Veräußerung vorangegangene, nicht nur einmalige, sondern mehrfache unentgeltliche Erwerbe auf eine ebenso mehrfache Anrechnungsmöglichkeit der dafür entrichteten Erbschafts- oder Schenkungssteuern zu prüfen. § 24 Abs. 5 EStG wird in dieser...

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