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Begutachtungsentwurf zur Grundbuchsgebührennovelle
Das BMJ hat kürzlich einen Begutachtungsentwurf für eine Grundbuchsgebührennovelle verschickt: Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 34, 35/2011, die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes zur Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch für verfassungswidrig erklärt und die maßgeblichen Bestimmungen mit Ablauf des aufgehoben. Mit diesem Erkenntnis hat er die ausnahmslose Anknüpfung an den Wert des Rechts (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage für die Grundbuchseintragungsgebühren ab herbeigeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen im zur Begutachtung versendeten Entwurf für eine Grundbuchsgebührennovelle sehen nunmehr in Ausführung dieses Erkenntnisses eine für sämtliche Arten des Liegenschaftserwerbs einheitliche Bemessungsgrundlage – aber auch Begünstigungstatbestände im unmittelbaren (persönlichen) Nahebereich unabhängig von der Art des Erwerbs – vor. Außerdem ist eine Ermäßigung dieser Gebühren um jeweils 20 Euro für den Fall des Gebühreneinzugs vorgesehen. Aufgrund der Entkoppelung der Bemessungsgrundlage vom Steuerrecht ist es in Zukunft auch nicht mehr möglich, die Grunderwerbsteuer und die Grundbuchseintragungsgebü...