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Umsatzsteuerpflicht bei Geldspielautomaten und Vertrauensschutz
Durch das Ausspielungsbesteuerungsänderungsgesetz, BGBl. I Nr. 105/2005, wurde in § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d sublit. dd UStG eine Gleichstellung zwischen der Besteuerung der Umsätze von Geldspielautomaten außerhalb einer konzessionierten Spielbank und in einer konzessionierten Spielbank dahingehend hergestellt, dass die Steuerpflicht sämtlicher Umsätze normiert wurde. Die nach § 28 Abs. 27 UStG normierte Rückwirkung dieser Steuerpflicht mit lässt sich damit rechtfertigen, dass eine Besteuerung grundsätzlich zulässig ist, durch die Regelung ein Verstoß gegen das Gebot der Neutralität rückwirkend geheilt wurde und kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand vorliegt, da aus der rechtmäßigen (rückwirkend nicht verschlechternden) Besteuerung keine höhere Steuerbelastung für den Beschwerdeführer resultierte. Abgesehen davon erfordert das Unionsrecht die Durchbrechung der Bestandskraft rechtskräftiger Bescheide bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht grundsätzlich nicht ( 2008/13/0134).