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Betriebsausgaben: durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten sind grundsätzlich über Verlangen der Abgabenbehörde nach Art und Umfang nachzuweisen oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens glaubhaft zu machen. – (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
( 2009/15/0034)